Stadtquartier Berresgasse: Bauträger- oder Anrainerrechte. Was ist wichtiger?
Dieser Beitrag erschien im Februar 2020 im Rahmen der dbz-Diskussionsrunde. Die Themenvorgabe kam von der ÖVP.
Worum geht es bei dieser Frage wirklich? Die MA 22 hat entschieden, dass für die Errichtung des Stadtquartiers Berresgasse keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Nachbarn haben dagegen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Danach hat sich eine komplexe Abfolge von Gerichtsentscheidungen entsponnen. Jene, ob eine UVP doch notwendig ist, steht noch aus. Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt neuerlich entscheiden und diesmal eine mündliche Verhandlung abhalten. Die Widmung ist von diesen juristischen Schritten nicht betroffen und nach wie vor aufrecht.
Uns ist es wichtig leistbaren Wohnraum mit entsprechender Infrastruktur zu schaffen. In der Berresgasse sind fast 93 % der 2.890 Wohnungen gefördert, der Bildungscampus ist fertiggestellt. Ganz wichtig für uns Grüne ist die baldige Errichtung einer leistungsfähigen Straßenbahn, der 27er ist in Planung.
Neue Stadtquartiere, wie jenes in der Berresgasse, sollen mit moderner Mobilität geplant werden – das heißt verkehrsberuhigt, autofreie grüne Mitte, Sammelgaragen, gute Anbindung an die Öffis. Die Kennwerte in einer UVP sollen das auch widerspiegeln. Immerhin planen wir Wohnungen, die den Ansprüchen der Zukunft genügen und nicht im Geist der 1970er Jahre mehr Autoverkehr bringen sollen.
Wird die ursprüngliche Gerichtsentscheidung vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, dann muss zuerst eine UVP durchgeführt werden. Die Frage, wessen Rechte wichtiger seien, kann daher von der ÖVP nur polemisch gemeint sein.